Berücksichtigung von "Kindern" in der Steuererklärung
Yvonne Drabent
SCHMITZ+PARTNER
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Aufgabenstellung:

Beide Kinder sollen nicht mehr in der Einkommensteuererklärung berücksichtigt werden.

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Mandant in der Mandantenübersicht suchen


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Mandant öffnen

Doppelklick.

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natürliche Person wählen

Doppelklick.

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Bei mehreren Kindern ist es am einfachsten die Übersicht zu nutzen - Ansonsten auf das Kind klicken.

Klick.

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Kind mit Berücksichtigungsgrund wählen

Klick.

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Das Feld Berücksichtigungsgrund wählen

Klick.

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Auswahl treffen - Hier im Beispiel "keine Angabe" wählen

Klick.

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Entweder das Datum ist bekannt oder "Nur Tippfehler korrigieren" wählen

Klick.

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mit "ok" bestätigen

Klick.

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Bei mehrern Kindern: Zurück zur Übersicht und Vorgang widerholen

Klick.

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Alles speichern und Schließen

Klick.

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ggfs. noch Meldungen bearbeiten - hier "nein" wählen

Klick.

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Fertig!

Kinder werden in der DATEV Verwaltung grundsätzlich bis zum 18. Lebensjahr berücksichtigt. Danach wird die Berücksichtigung über den „Berücksichtigungsgrund“ gesteuert. Ist das Feld ausgefüllt, wird das „Kind“ in der Steuererklärung berücksichtigt, wenn nicht, dann nicht.

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