14
/14
Fertig!
Kinder werden in der DATEV Verwaltung grundsätzlich bis zum 18. Lebensjahr berücksichtigt. Danach wird die Berücksichtigung über den „Berücksichtigungsgrund“ gesteuert. Ist das Feld ausgefüllt, wird das „Kind“ in der Steuererklärung berücksichtigt, wenn nicht, dann nicht.
Nächste












