Steuerprogramme: Sicherung des abgeschlossenen Jahres im Rechenzentrum
von Bernd Weber
SCHMITZ+PARTNER
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Die Steuerfälle werden zweimal im RZ gesichert:


  • bei Übergabe der Gegenstandswerte nach Versendung der Erklärung an den Mandanten zur Freizeichnung
  • beim senden der Erklärung an das Finanzamt


Die Steuerprogramme sind zwar alle gleich aufgebaut aber doch eigenständig. Das heisst, die persönlichen Einstellungen müssen in allen genutzten Steuerprogrammen vorgenommen werden.

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Vorab: Kontrolle der Einstellungen

Klicken Sie hier.

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Klicken Sie weiter.
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Klicken Sie auf den Reiter Erklärung abschließen.

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Stellen Sie sicher, dass die Kanzlei-Einstellungen verwendet werden.

Diese Einstellung muss einmalig in allen genutzten Steuerprogrammen vorgenommen werden, gilt aber dann mandantenübergreifend.

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Bestätigen Sie mit OK.
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1. Sicherung bei Übergabe der Gegenstandswerte
Klicken Sie auf die Schaltfläche.
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Klicken Sie auf Erklärung abschließen um die Gegenstandswerte zu übergeben und den Bestand im Rechenzentrum zu sichern.

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Klicken Sie, um den Vorgang abzuschließen.

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2. Sicherung beim Senden der Erklärung ans Finanzamt

Nach Freizeichnung durch den Mandanten, kann die Erklärung ans Finanzamt und im RZ gesendet werden.

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Klicken Sie auf Daten senden...

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Setzen Sie hier den Haken.

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Klicken Sie auf OK, um den Vorgang anzustoßen.

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Die Erklärung wird im Rechenzentrum gesichert und ans Finanzamt gesendet.
Vielen Dank!
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